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Kein Stoppsignal für Kooperationen

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Wenn es um das Honorar für Vertragsärzte geht, dann wird die Welt in Deutschland bunter. Das hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz so gewollt, indem er den KVen mehr Autonomie bei der Honorarverteilung gegeben hat.

Bei den Honorarzuschlägen für Kooperationen - MVZ, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und für Vertragsärzte mit angestellten Ärzten - zeigt sich, dass die Freiheit durchaus genutzt wird. Und dass dabei zum Teil sehr unterschiedliche Lösungen gefunden werden - von der Beibehaltung des alten Zustands bis hin zu einer starken Reduzierung ist alles dabei.

Die Richtung insgesamt ist klar: In den meisten KVen werden die Zuschläge reduziert. Zu stark war offenbar das Gefühl der Benachteiligung bei Einzelärzten. Aber nirgendwo haben die Vertretersammlungen die Zuschläge gestrichen, und das ist gut so. Denn dass in von den Partnern gelebten Kooperationen bei gemeinsamer Behandlung von Patienten tatsächlich ein Mehrwert erbracht wird, ist mittlerweile unstrittig.

Den BAG und MVZ ist es gelungen, in Vertreterversammlungen ein Stoppsignal für Kooperationen zu verhindern. Ob die reduzierten Zuschläge überall reichen werden, bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass an Kooperationen aller Art kein Weg vorbeiführt, wenn die Versorgung gesichert werden soll. Und das muss sich auch im Honorar spiegeln.

Lesen Sie dazu auch: RLV-Zuschläge: Gemeinsam bringt weniger

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