Krankenkassen

Kein direkter Regress-Zugriff auf Ärzte

Veröffentlicht:

KASSEL. In Regressfällen können die Krankenkassen in der Regel nicht direkt Zugriff auf Ärzte nehmen. Zuständig sind zunächst die Prüfgremien. So hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel in einem aktuellen Urteil entschieden.

Im ersten Fall hatte ein Zahnarzt betrügerisch mit einem Zahnlabor zusammengearbeitet und von dort Zahnersatz zu einem erhöhten "Komforttarif" bezogen. Dafür bekam er "Kick-Back-Zahlungen".

Der Zahnarzt ist bereits wegen Betruges verurteilt, die Kick-Backs wurden eingezogen. Die AOK Rheinland/Hamburg verlangte Schadenersatz für die überhöhten Preise und klagte. Doch die Kasse kann nicht direkt gegen den Zahnarzt vorgehen, urteilte das Bundessozialgericht.

Ihr Schaden stehe "in unmittelbarem Zusammenhang mit der vertragszahnärztlichen Tätigkeit". Daher sei es Sache der Prüfgremien, die Schadenersatzpflicht des Zahnarztes festzustellen, so die Richter.

Entsprechend lautete auch das Urteil des Bundessozialgerichts zu einer Regress-Klage der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland gegen einen Krankenhausarzt wegen Off-Label-Use-Verordnungen.

In beiden Fällen wurde betonte, es stehe einem Schadensfeststellungsverfahren vor den Prüfgremien nicht entgegen, wenn der betreffende Arzt nicht mehr an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. (mwo)

Az.: B 6 KA 18/12 R (Zahnarzt), B 6 KA 17/12 R (Klinikarzt)

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Neue Testmethoden für das Darmkrebsscreening, sind ein Multitarget-Tests (mtFIT) von Team um Dr. Thomas Imperiale, der neben Hämoglobin eine Reihe methylierter DNA-Marker (LASS4, LRRC4, PPP2R5C und ZDHHC1) nachweist und ein Test über zellfreie Tumor-DNA (ctDNA) vom Team um Dr. Daniel Chung, der bestimmte Tumormutationen wie KRAS und APC erkennt, ebenso ungewöhnliche Methylierungen und auffällige Fragmentierungsmuster.

© appledesign / stock.adobe.com

Bessere Sensitivität als FIT

Neue Tests spüren Darmkrebs recht präzise auf