Schleswig-Holstein

Keine Abweichung nach unten

Veröffentlicht:

In Schleswig-Holstein gilt nach wie vor die 30- Prozent-Regelung. Praxisbesonderheiten müssen schriftlich beim HVM-Team in Bad Segeberg eingereicht werden und sollten sich nach Auskunft der KV möglichst an EBM-Ziffern festmachen und eine Abweichung gegenüber der Fachgruppe erkennen lassen. Entschieden wird im Einzelfall. (di)

Lesen Sie dazu auch: Praxisbesonderheiten - das verlangen die KVen

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