Keine Einstellung von Lenin-Getreuen
NEU-ISENBURG (bü). Wird eine Bewerberin auf einen Arbeitsplatz abgelehnt, weil sie in der DDR für das Ministerium für Staatssicherheit gearbeitet und eine marxistisch-leninistische Weltanschauung hat, so hat sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
Drohe ein massiver Konflikt mit langjährigen Beschäftigten des Betriebs, muss sich der Chef diesen absehbaren Konflikt nicht ins Haus holen, so das Amtsgericht Berlin.
Az.: 33 Ca 5772/09