Kevin-Prozess gegen Geldauflage eingestellt
BREMEN (dpa). Das Landgericht Bremen hat den Prozess um den Tod des zwei Jahre alten Jungen Kevin am Mittwoch gegen eine Geldauflage eingestellt. Der angeklagte Amtsvormund muss 5000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Die Einstellung des Verfahrens bedeute keinen Freispruch, betonte die Vorsitzende Richterin. Der Vormund habe sich der fahrlässigen Tötung hinreichend verdächtig gemacht. Das Gericht stellte aber fest, dass es eine "gravierende Arbeitsüberlastung" gegeben habe, weil er zu viele Kinder betreuen musste. Im Oktober 2006 hatten Polizisten den Zweijährigen tot in einem Kühlschrank des Ziehvaters gefunden. Er war 2008 zu einer Haftstrafe verurteilt worden und wurde in eine Entziehungsanstalt eingewiesen.