Klage gegen kurzfristige Flugzeitänderung

BERLIN (maw). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben Klage gegen verschiedene Fluggesellschaften und Reiseanbieter erhoben.

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Der Verband wolle erreichen, dass sich bei Flugreisen die Flugzeiten nicht kurzfristig ändern dürfen. Reisende sollten sich auf die bei der Buchung angegebenen Zeiten verlassen können.

Der vzbv sieht in dieser gängigen Praxis unter anderem einen Verstoß gegen die Pauschalreiserichtlinie, wonach die konkreten Flugzeiten bei Vertragsschluss oder kurz danach genannt werden müssten. Vier Anbieter hätten Unterlassungserklärungen abgegeben, so der vzbv.

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