Klagen gegen Abschläge bei Invalidenrenten
BERLIN (dpa). Der Deutsche Gewerkschaftsbund und zwei weitere Sozialverbände haben nach eigenen Angaben Verfassungsklage gegen die seit 2001 geltenden Abschläge von bis zu 10,8 Prozent für Erwerbsminderungsrentner und deren Hinterbliebene eingereicht. Die Abschläge verstoßen laut Kläger gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes und den verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsschutz.