Kliniken dürfen Skoliose ambulant behandeln

BERLIN (af). Menschen mit bestimmten Wirbelsäulenverkrümmungen (Skoliose) können sich seit Jahresbeginn ambulant in spezialisierten Krankenhäusern zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln lassen.

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Einen entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) hat das Gesundheitsministerium bestätigt.

Die Aufnahme der Skoliose in den Paragrafen 116b SGB V bedeutet, dass ihre Behandlung ab 2013 unter die spezialfachärztliche Versorgung fällt. Deren Regeln werden derzeit ausgearbeitet.

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