Kommune haftet für ungestreuten Radweg
OLDENBURG (dpa). Wenn Bürger bei Glatteis auf ungestreuten Wegen ausrutschen, kann die Kommune haften. Eine Gemeinde bei Oldenburg muss Schmerzensgeld und Schadenersatz an eine Frau zahlen, die im Winter mit ihrem Rad gestürzt war und sich den Ellenbogen gebrochen hatte.
Das entschied das Oberlandesgericht. Zwar gebe es keine generelle Streupflicht. An zentralen und gefährlichen Stellen sei dies aber anders, so die Richter. Die Frau trage aber eine Mitschuld, da sie vorsichtiger hätte fahren müssen. Die Kommune muss 1500 Euro an die Frau und die Hälfte der Behandlungskosten zahlen.
Az.: 6 U 30/10