Schufa-Auskunft
Kreditauskunftei muss Geheimnis nicht lüften
KARLSRUHE. Die Wirtschaftsauskunftei Schufa muss Bürgern auf Anforderung umfassend Auskunft über die bei ihr gespeicherten Daten geben. Sie muss aber nicht die konkrete Formel offenlegen, mit der sie Scorewerte zur Kreditwürdigkeit berechnet, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied.
Er wies damit die Klage einer Frau auf genauere Auskünfte ab. Sie hatte ein Auto kaufen und mit einem Kredit finanzieren wollen. Dies scheiterte zunächst an den Auskünften der Schufa. Später stellte sich heraus, dass diese fehlerhaft waren.
Der BGH bekräftigte nun, dass die Schufa Bürgern Auskunft über sämtliche über sie gespeicherte Daten geben muss. Auch müsse sie offenlegen, welche Daten in die Berechnung des "Scorewerts" einfließen. Dies habe die Schufa - wenn auch teilweise erst im Zuge des Rechtsstreits - hier getan.
Darüber hinausgehende Auskunftsansprüche bestehen nach dem Karlsruher Urteil aber nicht. Insbesondere müsse die Schufa nicht offenlegen, welche Statistiken und Vergleichsgruppen sie für ihre Berechnungen heranzieht und mit welchem Gewicht danach die einzelnen Kriterien in den Scorewert einfließen. (mwo)
Az.: VI ZR 156/13