Bundesrat

Länder wollen Klagerecht für deutsche Datenschützer

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BERLIN. Die Bundesländer setzen sich für ein Klagerecht deutscher Datenschützer gegen sogenannte Angemessenheitsentscheidungen der EU-Kommission ein.

Hintergrund dieses Vorschlags ist die Umsetzung des Safe-Harbor-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Der Bundesrat forderte die Bundesregierung am Freitag auf, möglichst bald einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Bisher sei unsicher, ob eine Klagemöglichkeit bestehe.

Der EuGH hatte entschieden, dass nationalen Aufsichtsbehörden ein Klagerecht für solche Fälle zustehen müsse, in denen sich Betroffene gegen eine Datenübermittlung in einen Drittstaat wenden, die auf einer Angemessenheitsentscheidung der EU-Kommission beruht. (dpa)

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