Land muss für missglückte Op entschädigen
KÖLN (juk). Für Behandlungsfehler von Ärzten müssen unter Umständen auch die Bundesländer einstehen. Das Landesozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Patienten, die vor einer Op bewusst nicht aufgeklärt wurden, Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben können.
Diese wird von der öffentlichen Hand bezahlt. Anlass für das Urteil war eine missglückte Schönheits-Op bei einer Patientin. Sie hatte offenbar zivilrechtlich gegen den Arzt keine Schadenersatzforderungen geltend machen können und verlangte deshalb Zahlungen nach dem OEG. Das Land Nordrhein-Westfalen lehnte mit der Begründung ab, dass das OEG einen vorsätzlichen rechtswidrigen Angriff auf das Opfer voraussetze.
Diese Bedingung sah das LSG als erfüllt an. Der Arzt habe die Patientin bewusst nicht über die Risiken der Op aufgeklärt, da er befürchtete, dass sie diese sonst nicht vornehmen lassen würde. Damit liege eine bewusste Körperverletzung seitens des Arztes vor.
Az.: L 10 VG 6/07