Schönheitsreparatur

Mieter muss bei Auszug nicht immer zahlen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen gekippt.

Laut dem bereits am 10. Juli veröffentlichten Urteil können Mieter nicht verpflichtet werden, sich bei einem früheren Auszug anteilig an den Kosten für die Reparaturen zu beteiligen, wenn deren Berechnungsgrundlage der "Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts" ist.

Der Deutsche Mieterbund erklärte am Freitag dazu, von dieser Entscheidung könnten Hunderttausende Mieter profitieren. Bei der gekippten Klausel ging es um eine sogenannte Abgeltungsquote.

Hintergrund: Wenn der Vermieter vom Mieter bei dessen Auszug noch keine Endrenovierung verlangen kann, soll der Mieter mit der "Quotenabgeltungsklausel" anteilig beteiligt werden. Eine solche Klausel sei grundsätzlich nicht unangemessen, erklärte der BGH.

Doch müsse sie auch die berechtigten Belange des Mieters angemessen berücksichtigen. Bei der jetzt vom BGH kassierten Klausel könnederMieter aber , erklärten die Richter.

Dies könne bei "kundenfeindlichster Auslegung" des Vertrags den Mieter unangemessen in dessen Rechten beschneiden, was zur Unwirksamkeit der Klausel führe - der Vermieter habe deshalb keinen Anspruch auf Zahlung einer Abgeltungsquote, entschied der VII. BGH-Zivilsenat.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte die Entscheidung. Der Bundesgerichtshof setze damit seine Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen "nahtlos fort".

DMB-Direktor Lukas Siebenkotten erklärte: "Ist die Quotenklausel unwirksam, muss der Mieter beim Auszug aus der Wohnung weder renovieren, noch anteilige Renovierungskosten zahlen, wenn die im Mietvertrag genannten Renovierungsfristen noch nicht abgelaufen sind."

Az.: VIII ZR 285/12

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Neue Testmethoden für das Darmkrebsscreening, sind ein Multitarget-Tests (mtFIT) von Team um Dr. Thomas Imperiale, der neben Hämoglobin eine Reihe methylierter DNA-Marker (LASS4, LRRC4, PPP2R5C und ZDHHC1) nachweist und ein Test über zellfreie Tumor-DNA (ctDNA) vom Team um Dr. Daniel Chung, der bestimmte Tumormutationen wie KRAS und APC erkennt, ebenso ungewöhnliche Methylierungen und auffällige Fragmentierungsmuster.

© appledesign / stock.adobe.com

Bessere Sensitivität als FIT

Neue Tests spüren Darmkrebs recht präzise auf