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Miteinander wär' besser

Philipp Grätzel von GrätzVon Philipp Grätzel von Grätz Veröffentlicht:

Die Krankenkassen haben Bewegung in die Digitalisierung gebracht. Auch DAK und Co. starten jetzt eine Gesundheitsakte kopierter Originaldokumente im Internet.

Und auch diese Akte ist nicht mit der elektronischen Patientenakte nach Paragraf 291a der gematik kompatibel.

Was tun? Für die unmittelbare Versorgungskommunikation braucht es eine primär ärztlich koordinierte Akte. Sie kann nur innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) liegen. Zusätzlich muss der Patient weitgehende Möglichkeiten bekommen, eigene Daten wofür auch immer zu nutzen.

Das geht entweder innerhalb der TI über ein Patientenfach à la gematik oder über eine externe Gesundheitsakte außerhalb der TI. Die erste Variante ist eleganter, sie vermeidet Datensammlungen und Interoperabilitätsprobleme.

Doch die Kassen wollen davon nichts wissen, denn die Kassenärzte betrachten die Paragraf-291a-Akte als ihr Hoheitsgebiet, und die Umsetzung mobiler Anwendungen innerhalb der TI wird, gelinde gesagt mühsam.

Gesundheitsakten als "Patientenfach außerhalb der TI" sind eine gangbare Option für Akteure, die sich nicht einigen wollen. Sie werden aber nur dann nicht zum Rohrkrepierer, wenn sie seitens der Ärzte einheitlich bedient werden können, wenn es eine gute Schnittstelle gibt und wenn jemand die "ärztlichen" Akten in der TI bezahlt.

Lesen Sie dazu auch: E-Health: Neue Gesundheitsakte bringt GKV und PKV zusammen

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