Möglichkeiten zur Erhöhung des Budgets

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Die arztindividuellen Regelleistungsvolumina für das erste Quartal 2009 sind nicht zementiert. Ärzte haben die Möglichkeit, eine Erhöhung des Budgets bei der KV zu beantragen.

Das gilt vor allem dann, wenn fachgruppenuntypische Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden können, durch die der durchschnittliche Fallwert der Arztgruppe um 30 Prozent überschritten wird. Eine Chance auf ein größeres RLV haben Praxischefs auch, wenn sie im ersten Quartal 2009 eine ungewöhnlich starke Erhöhung der Fallzahl haben - etwa weil eine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung vorgenommen wird oder Patienten übernommen werden von einem Kollegen, der seine Praxis geschlossen hat. Ein Grund für eine Erhöhung liegt ebenso vor, wenn Ärzte im ersten Quartal 2008 lange krank waren. (juk)

Lesen Sie dazu auch: "Honorarreform schickt Ärzte ins Hamsterrad" Alles klar? Prüfpunkte beim RLV-Bescheid

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