Sachsen-Anhalt

Möglichst wenig Regularien

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Möglichst unbürokratisch und unaufgeregt will die KV neue Regelungen zu Praxisbesonderheiten umsetzen. "Uns ist die im konkreten Fall notwendige Entscheidung wichtiger als die Aufstellung Seiten füllender regionaler Regularien", so Mathias Tronnier, geschäftsführender Vorstand der KVSA. "Wir haben uns gewisse Eckpunkte gesetzt, nach denen im Einzelfall entschieden wird." So sei es in Sachsen-Anhalt ab dem zweiten Quartal möglich, die bisherige 30-Prozent-Regelung bei Praxisbesonderheiten abzusenken. In begründeten Fällen könne der Fallwert bis zu 70 Prozent angepasst werden.

Eine Vorgabe bezüglich der Leistungsspektren gebe es allerdings nicht. Tronnier: "Entscheidend ist immer der Einzelfall." Ärzte, die Praxisbesonderheiten in Anspruch nehmen wollen, können beim KV-Vorstand einen entsprechenden Antrag stellen, über den auf Basis regionaler und/oder arztindividueller Besonderheiten entschieden wird. Tronnier: "Trotz der großen Spannweite werden von der Neuregelung kaum mehr als 100 Hausärzte in Sachsen-Anhalt profitieren."

Zusätzliche Gelder für die Finanzierung von Praxisbesonderheiten würden aus Rückstellungen gezahlt, die in Sachsen-Anhalt vorerst nicht verändert werden. (zie)

Lesen Sie dazu auch: Praxisbesonderheiten - das verlangen die KVen

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