Nach Unfall wird nur der günstigste Mietwagen erstattet

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BRAUNSCHWEIG (dpa). Auch nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall wird nur der günstigste Tarif für einen angemessenen Mietwagen erstattet. Das geht aus einem jüngst veröffentlichten Urteil des Landgerichts Braunschweig hervor.

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall einen Mietwagen für 210 Euro am Tag gemietet. Erstattet würden dem Mann allerdings nur 120 Euro pro Tag, da dies der angemessene Tarif für den Mietwagen sei, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Der Mann hätte sich angesichts des hohen Preises auf dem örtlichen Markt nach günstigeren Angeboten erkundigen müssen, erläuterten die Richter weiter. Die Revision wurde nicht zugelassen

Az.: S 93/08

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