Neue Besteuerung bei Versorgung ist rechtmäßig

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MÜNCHEN (mwo). Die 2005 begonnene Umstellung der Besteuerung von Altersvorsorge und -einkünften ist rechtmäßig. Auch bei der Behandlung berufsständischer Versorgungswerke gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken, urteilte der Bundesfinanzhof.

Damit wies er die Klage eines Rechtsanwalts ab. Ohne Erfolg hatte er gerügt, Selbstständige und besonders die Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken würden benachteiligt.

Az,: X R 15/07

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