Neue Höchstpreise für (0)180er-Nummern

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BONN (eb). Seit dem 1. März gelten neue gesetzliche Regelungen für (0)180er Rufnummern. Wie die Bundesnetzagentur in Bonn meldet, seien insbesondere preisliche Obergrenzen eingeführt worden. So dürfen Anrufe aus dem Mobilfunknetz auf die Service-Nummern nun maximal 42 Cent/Minute kosten. Für Anrufe aus dem Festnetz ändere sich hingegen nichts, hier bleibt der höchste zu zahlende Preis 14 Cent/Minute oder 20 Cent/Anruf. Zudem besteht jetzt die Verpflichtung, den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben.

www.bundesnetzagentur.de

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