Neue Musterklausel für Fahrräder

KÖLN (frk). Niedergelassene Ärzte, die ihr Fahrrad gegen Diebstahl versichern wollen, können sich über bessere Konditionen freuen. Leistete der Versicherer früher oft nur, wenn das Rad während des Tages gestohlen wurde, sieht eine neue Musterklausel nun einen Rund-um-die-Uhr-Schutz vor.

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Fahrraddiebstahl - auch solide Schlösser verhindern das nicht immer.

Fahrraddiebstahl - auch solide Schlösser verhindern das nicht immer.

© Foto: Hans-Joachim Steinerwww.fotolia.de

Ein Radfahrer kann sein Gefährt gegen einen Aufpreis über seine Hausratversicherung vor Diebstahl schützen. Bisher musste er aber einige Einschränkungen in Kauf nehmen. So waren nur Diebstähle ersatzpflichtig, die sich zwischen sechs und 22 Uhr ereigneten. Ausnahmen machten die Versicherer, wenn sich das Fahrrad nach 22 Uhr noch in Gebrauch befand, der Kunde damit beispielsweise zur Spätvorstellung ins Kino geradelt war, danach aber wieder nach Hause fahren wollte. Ansonsten leistete die Assekuranz bei nächtlichen Diebstählen nur, wenn die Langfinger das Rad aus einem Fahrradkeller entwendeten.

"Da diese Regelung ziemlich kompliziert ist, haben wir eine neue Musterklausel für unsere Mitglieder ausgearbeitet", sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Danach ist das Fahrrad immer versichert, egal, ob Diebe es bei strahlendem Sonnenschein vor dem Bahnhof mitgehen lassen oder es nachts vor der Haustür klauen. Einzige Voraussetzung: Das Rad muss abgeschlossen gewesen sein.

Marktführer Allianz macht seit Januar dieses Jahres bei neuen Hausratpolicen die Tag-Nacht-Unterscheidung nicht mehr. Die Provinzial Rheinland arbeitet dagegen noch nach der alten Regelung. Die zeitlichen Begrenzungen beim Versicherungsschutz seien nötig, da sich das Diebstahlrisiko in der Nacht erheblich erhöhe, sagt Sprecher Wolfgang Eck. "Die Mitversicherung des Fahrrads würde ansonsten für den Versicherungsnehmer etwas teurer werden", erklärt er. Durchschnittlich 23 Euro Beitragszuschlag jährlich kostet die Mitversicherung eines Rads bei der Provinzial.

Bei besonders wertvollen Rädern empfiehlt Bianca Höwe vom Bund der Versicherten, eine separate Fahrradversicherung abzuschließen. "Bei der Hausratversicherung gibt es Entschädigungshöchstgrenzen", sagt sie. In der Regel liegen sie bei einem Prozent der Versicherungssumme. Wer für seinen Hausrat eine Summe von 100 000 Euro vereinbart hat, erhält beim Diebstahl seines Fahrrads also maximal 1000 Euro. "Die Prämien der separaten Versicherungen sind allerdings recht hoch, und es gibt auch hier oft Einschränkungen", warnt Höwe.

So muss der Kunde bei dem holländischen Fahrradversicherer ENRA rund 320 Euro Jahresprämie zahlen, um ein Rad im Wert von 3000 Euro zu schützen. Im Schadenfall gibt es aber kein Geld, sondern nur Naturalersatz in Form eines neuen Fahrrades der gleichen Art.

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