Online-Abgleich der Stammdaten kommt jetzt doch

Veröffentlicht:

BERLIN (ger). Vertragsarztpraxen sollen jetzt tatsächlich für den Abgleich der Stammdaten der Patienten auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte online angebunden werden. Das geht aus einem Änderungsantrag für das GKV-Änderungsgesetz aus den Fraktionen der Regierungskoalition hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Demnach sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, "Dienste anzubieten, mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit und die Aktualität (der Versichertenstammdaten, Anm. d. Red.) bei den Krankenkassen online überprüfen und auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisieren können". Diese Dienste müssten allerdings auch ohne die Online-Anbindung der Praxisverwaltungssysteme von den Leistungserbringern, also Ärzten, genutzt werden können. So heißt es weiter in dem Passus, der als neuer Absatz in den Paragrafen 291 SGB V eingefügt werden soll. Die Online-Anbindung der eigenen Praxis-EDV an die Telematikinfrastruktur soll demnach weiter freiwillig bleiben.

Lesen Sie dazu auch: Online-Stammdatenabgleich kommt jetzt ins Gesetz

Mehr zum Thema

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Referentenentwurf

Lauterbachs Klinikreform: Lob von den Uniklinika und Prügel aus den Ländern

Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt