Praxen dürfen online gehen

BERLIN (gvg). Mit ihrer neuen Datenschutzrichtlinie geben Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundesärztekammer den Ärzten erstmals konkrete Empfehlungen an die Hand, wie sie mit ihrem Praxiscomputer sicher online gehen können.

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Wie die Verbindung mit dem Internet in der Praxis aussehen sollte, dazu geben KBV und Bundesärztekammer Hinweise.

Wie die Verbindung mit dem Internet in der Praxis aussehen sollte, dazu geben KBV und Bundesärztekammer Hinweise.

© Foto: Imago

Bisher gab es immer den Ratschlag, dass Ärzte mit einem Rechner, auf dem Patientendaten abgespeichert sind, nicht ins Internet gehen sollten. Das gilt nun nicht mehr.

Die "Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis" enthalten zum ersten Mal auch konkrete Empfehlungen von Seiten der Spitzenverbände zum Einsatz von Drahtlosnetzwerken (WLAN) und Voice over IP-Telefonen (VoIP).

Beim Praxis-WLAN wird von der in vielen Privathaushalten eingesetzten WEP-Verschlüsselung definitiv abgeraten. Stattdessen sollten Niedergelassene die wesentlich sichereren WPA- oder WPA2-Schlüssel einsetzen. Ist ein Praxis-WLAN nicht unverzichtbar nötig, sollte wegen Sicherheitsbedenken ganz darauf verzichtet werden, raten KBV und Bundesärztekammer.

Telefonieren über Internet ist dagegen dann möglich, wenn Praxisinhaber die VoIP-Technik von einem Provider verwenden, der die entsprechenden Netzabschnitte verschlüsselt. Auf keinen Fall sollten Ärzte aber kommerzielle Werkzeuge wie etwa Skype einsetzen.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Praxisrechner ans Netz? Ärzte erhalten endlich konkrete Handlungsempfehlungen

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