Praxis-EDV: Kodierrichtlinien verschwinden wieder

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Mit dem Jahresstart kommt das offizielle Aus für die Kodierrichtlinien. Das heißt auch: Die Praxissoftware wird schon wieder umgestellt. Die KV Hamburg gibt Tipps, worauf Ärzte achten müssen.

NEU-ISENBURG (reh). Mit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes (VStG) im Januar fallen die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) offiziell weg. Damit verschwinden die AKR auch aus der Praxissoftware.

Was das für den Praxisalltag bedeutet und welche Auswirkungen das auf eine bereits in der EDV scharfgestellte Kodierung hat, hat die KV Hamburg (KVH) nun für Ärzte zusammengetragen.

Mit dem Wegfall der AKR seien bestimmte Funktionalitäten in der Praxisverwaltungssoftware (PVS) nicht mehr aktuell, so die KVH. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung habe die Servicefunktionen zum Kodieren aber bereits überarbeitet und das entsprechende Software-Update für das erste Quartal 2012 Mitte November an die PVS-Hersteller ausgeliefert.

"Alle jetzt noch enthaltenen Informationen zu den AKR in der Software werden danach komplett herausgenommen", berichtet die KVH.

Kodierpflicht besteht weiterhin

Aber: Das Versorgungsgesetz besagt lediglich, dass die Vorgabe zur Vereinbarung von AKR auf Bundesebene entfällt. Die Pflicht zum Kodieren nach ICD-10-GM bestehe für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten hingegen weiter.

Für die Praxissoftware bedeutet das: Ärzte haben künftig die Möglichkeit sich statt der AKR-Infos Hinweise zur Anwendung der ICD-10-GM anzeigen zu lassen. "Die Nutzung dieses Services ist freiwillig", erklärt die KVH.

Außerdem gebe es weiterhin zwei Schalter zum freiwilligen Ein- und Ausschalten von Unterstützungsfunktionen zur Anwendung der ICD-10-GM in der Software: "Schalter 1: Ablagemöglichkeit für anamnestische Diagnosen" und "Schalter 2: Aktivierung von Hinweisen zur richtigen Anwendung der ICD-10-GM".

Wobei Ärzte, die die AKR schon angewendet haben und eine Gliederung der Dauerdiagnosen in anamnestische und behandlungsrelevante Dauerdiagnosen vorgenommen haben, laut KVH den Schalter 1 auf freiwilliger Basis aktiviert lassen könnten. Dadurch bleibe die Aufteilung erhalten. Sie entspreche nun aber den Vorgaben der ICD-10-GM.

Neue Suchmöglichkeit

Über Schalter 2 könnten ebenfalls bereits freigeschaltete Regelwerke mit Hinweisen zur korrekten Kodierung nach ICD-10-GM weiter genutzt werden. Die Regeln seien um AKR-Inhalte bereinigt und auf häufige fachgruppenübergreifende chronische Erkrankungen wie Diabetes und Hypertonie reduziert worden.

Zusätzlich wurden - so die KVH - an der sogenannten ICD-10-Stammdatei, die von der KBV zur Einbindung in die Praxisverwaltungssoftware ausgeliefert wird, die Einträge, die als "hausarztrelevant" gelten, gekennzeichnet.

Damit werde eine neue Suchmöglichkeit zur Verfügung gestellt, die besonders Hausärzte bei der Ermittlung eines ICD-10-Kodes im Rahmen einer Freitextsuche unterstützen soll.

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