KOMMENTAR
Rabatte auf IGeL durch die Hintertür
Ärzten ist es verboten, offen Rabatte auf IGeL-Angebote zu geben und diese auch zu kommunizieren. Marketingstarke Botschaften à la "11 Vitamininfusionen zum Preis von 10" bleiben für Praxisinhaber tabu.
Sie müssen sich damit behelfen, die Preisgestaltung geeigneter IGeL-Angebote - stets auf GOÄ-Ziffern sowie einer schriftlichen Rechnung und einem Behandlungsvertrag basierend - mittels eines entsprechend krummen Steigerungsfaktors so hinzubekommen, dass Patienten am Ende tatsächlich den Preis für zehn Anwendungen bezahlen, aber in den Genuss von elf Leistungen kommen. Mit Blick auf das Werbeverbot können Ärzte ihre Patienten nur mündlich auf die attraktive Preissituation ihrer IGeL-Angebote hinweisen.
Die vor einem Jahr von der Deutschen BKK gestartete Kooperation mit der aus ihr hervorgegangenen Gesundheitswelt direkt GmbH zeigt andere Möglichkeiten auf. Auf ihrer Web-Plattform können Kunden - respektive Patienten - außer Gesundheitsprodukten und Wellnessreisen auch Gesundheitsdienstleistungen erwerben.
Rabattierte IGeL-Angebote, um es ganz klar auszusprechen. Die Nachfrage zum Beispiel nach Check-up-Paketen ist dem Vernehmen nach gut. Die Kasse schießt dabei einen Teil des mit Partnerärzten ausgehandelten Preises zu. Die Partnerschaft kann Ärzten Vorteile bieten. Jedoch sollten sie die Optionen nicht aus dem Blick verlieren, die sie nach wie vor bei der eigenen Preisgestaltung haben.
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