Richtgrößenprüfung

Regressfalle Jahresende

Ärzte sollten Beratungs-Bescheide in Sachen Budgetüberschreitung ernst nehmen. Zwar droht zunächst kein Regress. Doch wer sich die Chance entgehen lässt, jetzt auf Paxisbesonderheiten hinzuweisen, erhöht die Gefahr künftiger Regresse.

Von Beate Bahner Veröffentlicht:
Erst wer nach erfolgter Beratung erneut sein Budget um mehr als 25 Prozent überschreitet, wird in Regress genommen.

Erst wer nach erfolgter Beratung erneut sein Budget um mehr als 25 Prozent überschreitet, wird in Regress genommen.

© Gina Sanders / fotolia

NEU-ISENBURG. Zum Jahresende bescheren die Prüfungsgremien den niedergelassenen Ärzten wieder besondere "Weihnachtsgeschenke": Zur Wahrung der zweijährigen Prüffrist, die der Gesetzgeber zwischenzeitlich für Richtgrößenprüfungen vorgesehen hat, erhalten einige Ärzte Bescheide über die Einleitung von Richtgrößenprüfungen für 2011.

Diese beziehen sich entweder auf Arzneimittelverordnungen oder auf Heilmittelverordnungen. Wer sein individuelles Richtgrößenbudget um mehr als 25 Prozent überschreitet, riskiert einen entsprechenden Heilmittel- oder Arzneimittelregress.

Eine Überschreitung dieses Budgets ist ohne Regressgefahr lediglich bis zu 25 Prozent möglich. Eine darüber hinausgehende Überschreitung führt zu einer Wirtschaftlichkeitsprüfung mit der Konsequenz, dass der Arzt etwaige Praxisbesonderheiten darlegen muss.

Bestimmte Praxisbesonderheiten werden allerdings schon im Vorfeld von der Prüfungsstelle berücksichtigt, was freilich eine entsprechend korrekt gestellte Diagnose voraussetzt.

Worauf genau zu achten ist, erklärt unsere Autorin, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, exklusiv in der "Ärzte Zeitung digital" vom 28. November

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