Rentenausgleich nach Scheidung wird einfacher

BERLIN (dpa). Der finanzielle Ausgleich nach einer Scheidung wird einfacher. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine grundlegende Neufassung des sogenannten Versorgungsausgleichs.

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Künftig werden alle Anrechte beider Partner aus erworbenen Ansprüchen an eine Altersversorgung je zur Hälfte geteilt. Mit dem Gesetzentwurf müssen sich noch Bundesrat und Bundestag befassen. Die Reform soll Mitte 2009 in Kraft treten.

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Renten- und Pensionsansprüchen nach einer Scheidung. Derzeit werden die Ansprüche mit Hilfe mathematischer Formeln errechnet. Zudem müssen teils unterschiedliche Anwartschaften, etwa im Fall eines Beamten und seiner angestellten Frau, verrechnet und der Wert-Unterschied ausgeglichen werden.

Mit der Reform sollen nun alle während der Ehe erworbenen Ansprüche aus der Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, betrieblichen und sonstigen Formen der Altersvorsorge bei der Scheidung zur Hälfte geteilt werden. Nach Aussagen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wird vor allem der Ehepartner profitieren, der im Interesse der Familie ganz oder teilweise seine Erwerbsarbeit zurückgestellt hat.

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