Rentenbesteuerung seit 2005 ist rechtmäßig

Veröffentlicht:

MÜNSTER (dpa). Das Finanzgericht Münster hat zwei Klagen gegen die seit 2005 geltende erweiterte Rentenbesteuerung abgewiesen. Das Finanzamt hatte die Rente der Kläger 2005 nicht mit 27 bis 29 Prozent der Besteuerung unterworfen, sondern entsprechend der neuen Regeln mit einem Anteil von 50 Prozent.

Nach Einschätzung der Richter sei dies nicht zu beanstanden, wie zwei jetzt bekannt gewordene Urteile des Finanzgerichts ergaben. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

Az.: 14 K 2406/06 E und 14 K 3990/06 E

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Podcast „ÄrzteTag vor Ort“

Haben Sie noch Hoffnung für die neue GOÄ, Dr. Reinhardt?

Lesetipps
Ein kämpferischer Hausärztechef Dr. Markus Beier bei der KBV-Vertreterversammlung.

© Rolf Schulten

KBV-Vertreterversammlung

Markus Beier: „Die Krankenkassen fahren einen Angriff auf uns“