Urlaubsentgelt

Rufbereitschaft zählt mit

Arbeit in der Rufbereitschaft zählt nicht als Überstunden, so das Bundesarbeitsgericht.

Veröffentlicht:

ERFURT. Muss ein Arzt während der Rufbereitschaft seine Arbeit aufnehmen, handelt es sich dabei nicht um Überstunden. Die Vergütung der Rufbereitschaft muss deshalb bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes berücksichtigt werden. Das hat der Marburger Bund Niedersachsen vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt erstritten, teilt der MB Niedersachsen mit. "Die richtungweisende Entscheidung betrifft den Anwendungsbereich des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA)", hieß es. 

Das Urlaubsentgelt ist nach den ärztespezifischen Tarifverträgen mit den kommunalen Arbeitgeberverbänden wegen des "Urlaubsaufschlages" höher als das normal bezahlte Entgelt. Es wird gezahlt, damit im Urlaubsgeld auch die sonst zusätzlichen Einkünfte aus Bereitschaftsdiensten oder Leistungen im Rufbereitschaftsdienst abgebildet werden. Der Streit um den Urlaubsaufschlag entbrannte, weil viele Arbeitgeber, die den TV-Ärzte/VKA anwenden, die Inanspruchnahmezeiten bei Rufbereitschaftsdiensten kurzerhand als Überstunden deklarierten. Die Folge: Ihre Bezahlung schlug nicht aufs Urlaubsentgelt durch.

Dieser Auffassung und Handhabung sei der Marburger Bund Niedersachsen erfolgreich entgegengetreten. "Der zuständige 9. Senat hat in Übereinstimmung mit dem Marburger Bund betont, dass die Vergütung für die Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft uneingeschränkt in die Berechnung des Urlaubsaufschlages mit einzubeziehen ist. Das BAG habe die Rechte der 55.000 Ärzte, die dem Tarifbereich der kommunalen Krankenhäuser unterfallen, wesentlich gestärkt", kommentierte Hans Martin Wollenberg, Erster Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen. Die Anwendung verbindlicher tarifrechtlicher Vorschriften stehe nicht im Belieben einzelner Arbeitgeber. (cben)

Bundesarbeitsgericht

Az.: 9 AZR 429/15

Mehr zum Thema

Personalie

Neue Professur für öffentliche Gesundheit in Dresden besetzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Neue Testmethoden für das Darmkrebsscreening, sind ein Multitarget-Tests (mtFIT) von Team um Dr. Thomas Imperiale, der neben Hämoglobin eine Reihe methylierter DNA-Marker (LASS4, LRRC4, PPP2R5C und ZDHHC1) nachweist und ein Test über zellfreie Tumor-DNA (ctDNA) vom Team um Dr. Daniel Chung, der bestimmte Tumormutationen wie KRAS und APC erkennt, ebenso ungewöhnliche Methylierungen und auffällige Fragmentierungsmuster.

© appledesign / stock.adobe.com

Bessere Sensitivität als FIT

Neue Tests spüren Darmkrebs recht präzise auf