Steuererklärung

Schäden durch Hochwasser absetzbar

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BERLIN. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass Schäden durch Hochwasser als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden können. Das gilt jedoch nur, wenn die Schäden nicht bereits von einer Versicherung ersetzt worden sind.

Bei der Steuererklärung für 2013 könnten neu gekaufte Kleidung, Hausrat und Ausgaben für Renovierung - insofern dem Finanzamt Belege vorgelegt werden - abgesetzt werden.

Dabei rechnet das Finanzamt den Betroffenen jedoch einen zumutbaren Eigenanteil zu. Dieser berechnet sich nach der Höhe des Einkommens sowie nach der Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt.

Weiter teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass ebenfalls die Stundung fälliger Steuern denkbar sei. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge solle verzichtet werden, heißt es. (dpa/mh)

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