Rezepte mit Formfehlern

Schiedsstelle beschließt Retax-Regeln

Apotheker müssen künftig nicht mehr befürchten, wegen kleiner Formfehler auf dem Rezeptformular Honorar zu verlieren.

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BERLIN. Nachdem sich GKV-Spitzenverband und Apothekerverband DAV nicht auf neue Regeln zur Retaxation fehlerhafter Rezepte einigen konnten, hat jetzt die Schiedsstelle entschieden. Demnach "sollen unbedeutende formale Fehler des verordnenden Arztes, die weder die Wirtschaftlichkeit noch die Therapiesicherheit betreffen, nicht mehr dazu führen, dass die Krankenkassen ordnungsgemäß belieferte Rezepte nicht mehr bezahlen", heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung beider Verbände. Damit seien beispielsweise abweichende Schreibweisen auf dem Rezept gemeint oder eine unleserliche Arzt-Unterschrift oder auch einzelne fehlende Angaben des Arztes. Zudem sollen Rezept-Korrekturen durch den Apotheker "nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich sein".

Den Auftrag, Regeln für den Retax-Verzicht bei Bagatellfehlern zu formulieren, hatte die Selbstverwaltung erstmals durch das Versorgungsstärkungsgesetz erhalten. Eigentlich sollten GKV und Apothekerschaft das bis Anfang dieses Jahres erledigt haben. Bei den Gesprächen konnte jedoch kein Konsens erzielt werden. Die Vorgaben der Schiedsstelle träten zum 1. Juni in Kraft, detailliert würden sie jetzt in den Paragrafen 3 des Rahmenvertrags zur Arzneimittelversorgung einfließen, heißt es.

Sowohl der DAV als auch GKV-Spitzenverband begrüßten den Schiedsstellenbeschluss, er sorge für Rechtssicherheit und trage zur wirtschaftlichen und sicheren Arzneimittelversorgung bei. (cw)

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