Schweigepflicht gilt auch bei Minderjährigen

Veröffentlicht:
Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch bei minderjährigen Patienten. © Digitalstock

Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch bei minderjährigen Patienten. © Digitalstock

© Digitalstock

KÖLN (bü). Die ärztliche Schweigepflicht gilt laut Landgericht Köln auch bei Minderjährigen. Eine 15-Jährige war mit ihrer Mutter bei einer Frauenärztin, um sich ein Kontrazeptivum verordnen zu lassen. Die Ärztin stellte bei dem Mädchen aber bereits eine Schwangerschaft fest. Die junge Mutter konnte die Ärztin nach der Geburt dennoch nicht zu Schadenersatz heranziehen, da die Ärztin wunschgemäß deren Mutter nichts von der Schwangerschaft gesagt hatte. Es stand fest, dass die 15-Jährige Reife und Einsichtsfähigkeit ihrer Handlungen hatte. Und da die Ärztin eine Beratung zur Abtreibung vermittelt hatte, habe sie ihre Pflicht erfüllt, so das Urteil.

Landgericht Köln, Az.: 25 O 35/08

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen