Morbus Menière

Schwindelist Grund für Führerscheinentzug

Veröffentlicht:

GÖTTINGEN. Wer an Morbus Menière leidet, darf nicht Auto fahren. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.

Die Richter wiesen damit den Antrag eines Autofahrers auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis durch den Landkreis Göttingen zurück.

Morbus Menière ist eine Erkrankung des Innenohrs, die zu Schwindel, Gleichgewichtsstörungen und Taubheit führt.

Der Landkreis hatte den Führerscheinentzug damit begründet, dass der Autofahrer laut verkehrsärztlichem Gutachten regelmäßig spontane Schwindelanfälle erleide.

Damit stelle er eine Gefahr dar. Das Gericht teilte diese Einschätzung (Aktenzeichen 1 B 264/14).

Im Interesse anderer Verkehrsteilnehmer sei es zwingend geboten, den Antragsteller mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme am motorisierten Verkehr auszuschließen. (pid)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Verbändeanhörung im Ministerium

Lauterbach will mit Klinikreform endlich ins Kabinett

Lesetipps
Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt