Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt. Die Regelungen verletzen das Grundrecht auf Freiheit, entschied das Gericht am Mittwoch.

Veröffentlicht:

Das Gericht ordnete eine Übergangsregelung an. Hochgefährliche Straftäter dürfen unter engen Voraussetzungen in Sicherungsverwahrung bleiben, sagte Gerichtspräsident Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Der Gesetzgeber müsse ein neues Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung schaffen.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Digitalisierung und Medikamente

Apotheker entwickelt eigene E-Rezept-App

Antikörper macht‘s möglich

Zähne einfach nachwachsen lassen – wie beim Hai?

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer