Privatabrechnung
So geht kein Honorar flöten
Eine präzise Dokumentation bei der Behandlung von Privatpatienten ist entscheidend für die Höhe des Honorars. Und hier sind die Ärzte selbst gefragt, sonst gehen ihnen mitunter zigtausende Euro im Jahr verloren.
Veröffentlicht:BONN. Auch wenn ein Arzt die Abrechnung nicht selbst erstellt, ist seine Vorarbeit für das Honorar doch entscheidend.
Daran hat die selbstständige GOÄ-Beraterin Gerda-Marie Wittschier beim Praxismaster 2013 in Bonn erinnert. Eines der größten Probleme sei immer noch die unvollständige Dokumentation, denn ihr folgten Lücken in der Liquidation und damit unnötige Honorareinbußen.
Viele Ärzte delegieren die Abrechnung an eine spezialisierte medizinische Fachangestellte (MFA). "Dabei wird immer wieder übersehen: Die Abrechnungskraft ist bei der Untersuchung und Behandlung nicht dabei", so Wittschier vor rund 150 Ärzten in der Fortbildungsveranstaltung, die vom Abrechnungsdienstleister privadis ausgerichtet wurde.
Wenn dann nicht genau beschrieben ist, wie die Untersuchung abgelaufen ist, könne die MFA später lediglich den Standard abrechnen. Wittschier nannte gleich mehrere Beispiele:
› Schwierigkeitsgrad der Untersuchung: Wer einen Ultraschall am Oberbauch macht und aufgrund von Blähungen im Darm mit schwierigen Sichtverhältnissen zurecht kommen muss, der kann gegebenenfalls in der Abrechnung einen Faktor nehmen, der über den Schwellenwert hinausgeht.
Der Abrechner kann dies allerdings nur berücksichtigen, wenn die Sichtverhältnisse in der Kartei mit notiert sind. Die Arbeit mit Textbausteinen könne hier den Dokumentationsaufwand deutlich verringern, riet Wittschier.
Die Begründung für den höheren Faktor sollte dann auch auf der Rechnung erscheinen. Weitere Tipps zur Dauer, Art und zum Zeitpunkt der Untersuchung sowie zum Verbandsmaterial lesen Sie exklusiv in unserer App... (Ausgabe 12. September 2013)