Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige bestätigt

KARLSRUHE (mwo). Das gesetzliche Solarien-Verbot für Kinder und Jugendliche verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe.

Veröffentlicht:

Es soll Minderjährige vor den UV-Strahlen in Sonnenstudios schützen. Das höhere Hautkrebsrisiko durch Solariumsbesuche gerade für Kinder und Jugendliche sei wissenschaftlich belegt.

Die Handlungsfreiheit der Jugendlichen, das Erziehungsrecht ihrer Eltern und die Berufsfreiheit der Betreiber müssten daher hinter dem Gesundheitsschutz zurückstehen.

Az: 1 BvR 2007/10

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gastbeitrag zur Kardioonkologie

Herzinsuffizienz zieht Komorbiditäten an

Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis