Spannbreiten: Jetzt darf kaufmännisch gerundet werden
NEU-ISENBURG (run). Bei der Packungsgrößenverordnung gibt es erneut Änderungen, die zum Teil schon seit Mitte März gelten. Damit hat das Bundesgesundheitsministerium auf die Probleme reagiert, die es seit Jahresbeginn gab.
Veröffentlicht:Neu ist nun etwa, dass die Messzahlen in den Anlagen differenzierter als bisher für einzelne Wirkstoffe, Wirkstoffklassen und -kombinationen entsprechend gängiger Therapieschemata festgelegt wurden. Dadurch gibt es 800 neue Positionen.
Allein bei den Antibiotika wurden 40 Untergruppen festgelegt. Die neuen Anlagen gelten ab Mai. Eine für die Praxis jetzt schon wichtige Änderung ist, dass beim Berechnen der Spannbreiten der Packungsgrößen ab sofort kaufmännisch zu runden ist.
Das heißt zum Beispiel: bei einer Messzahl von N1=14 Stück beträgt die 20-Prozent-Spanne +/- 2,8, gerundet 3. Abgegeben werden dürfen somit Packungen mit 11 bis 17 Stück. Bisher waren es ohne Rundung nur 12 bis 16 Stück.