Stabsarzt mit Allergie kann dienstunfähig sein
KOBLENZ (bü). Ein Stabsarzt der Bundeswehr kann durchsetzen, aus dem Soldatendienst entlassen zu werden, wenn er an einer Gummi-Inhaltsstoffe-Allergie leidetund er deswegen weder ABC-Schutzmasken tragen noch in einem Krankenhaus arbeiten kann.
Veröffentlicht:Er sei dienstunfähig, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil, weil er den spezifischen Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen eines möglichen militärischen Einsatzes nicht gewachsen sei.
Az.: 10 A 10628/11