Stabsarzt mit Allergie kann dienstunfähig sein

KOBLENZ (bü). Ein Stabsarzt der Bundeswehr kann durchsetzen, aus dem Soldatendienst entlassen zu werden, wenn er an einer Gummi-Inhaltsstoffe-Allergie leidetund er deswegen weder ABC-Schutzmasken tragen noch in einem Krankenhaus arbeiten kann.

Veröffentlicht:

Er sei dienstunfähig, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil, weil er den spezifischen Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen eines möglichen militärischen Einsatzes nicht gewachsen sei.

Az.: 10 A 10628/11

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen