Stalkingopfer hat Anspruch auf Beschädigtenrente

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CELLE (dpa). Stellt ein Stalker seinem Opfer massiv nach, ist das ein tätlicher Angriff - auch wenn es nicht zu einer körperlichen Berührung kommt. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) Niedersachsen-Bremen hervor. Die Richter sprachen einer Frau Anspruch auf Beschädigtenrente zu, die fast zwei Jahre lang nahezu pausenlos Belästigungen eines Stalkers ausgesetzt war und daran schwer psychisch erkrankte. Das Versorgungsamt hatte einen solchen Anspruch abgelehnt. Nach Ansicht der Behörde lag kein tätlicher Angriff vor, da der Stalker die Frau praktisch nicht berührt habe. Das LSG sah dies anders: Auch gewaltlose Nachstellungen eines Stalkers könnten als tätlicher Angriff gewertet werden, wenn sie sich bewusst gegen die Gesundheit des Opfers richten.

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