Eltern

Steuerentlastung auch nach Nestflucht

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Alleinerziehende Mütter und Väter können auch bei einem nicht mehr im eigenen Haushalt lebenden Kind steuerliche Entlastung beanspruchen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht dem Elternteil zu, wenn das Kind weiterhin dort gemeldet ist, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) in München (Az.: III R 9/13).

Der Entlastungsbetrag beträgt bislang 1308 Euro pro Jahr, soll aber noch für 2015 auf 1908 Euro erhöht werden. Er wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wenn das Kind dem Haushalt des Alleinerziehenden angehört und dieser auch Kindergeld erhält.

Die Haushaltszugehörigkeit werde laut Gesetz "unwiderlegbar" vermutet, wenn das Kind dort gemeldet ist, betonte nun der BFH. (mwo)

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verbändeanhörung im Ministerium

Lauterbach will mit Klinikreform endlich ins Kabinett

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Lesetipps
Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt