Strafe für Handel mit verbotenem Pflanzengift

HAMBURG (dpa). Ein 67 Jahre alter Hamburger Kaufmann hat tonnenweise verbotene, hochgiftige Pflanzenschutzmittel an Kunden in Deutschland und Europa verkauft.

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Dafür verurteilte ihn das Landgericht der Hansestadt am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.

Er muss zudem mehr als 340 000 Euro zahlen. "Dem Angeklagten wird praktisch sein ganzes Vermögen weggenommen", sagte der Vorsitzende Richter.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der nicht vorbestrafte Hamburger Kaufmann unter anderem das gefährliche und krebserregende Pestizid Nikotinsulfat aus China eingeführt und umdeklariert an Gartenbaubetriebe weiterverkauft hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für angemessen gehalten. Die Verteidigung hatte kein konkretes Strafmaß gefordert. Sie ließ offen, ob sie in Revision gehen will. Der Angeklagte hatte in dem Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt.

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