PKV
Tarif-Optimierer erfolgreich abgemahnt
KÖLN. Der Bund der Versicherten (BdV) hat die auf den Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung spezialisiert "Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten" (DGFP) erfolgreich abgemahnt.
Nach Angaben des Verbraucherschutzvereins hat das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die DGFP habe bei ihrer Werbung nicht darauf hingewiesen, dass sie als Versicherungsmakler tätig ist.
"Zudem wurden mit unseriösen Hochrechnungen gearbeitet und dem Verbraucher unrealistische Einsparungen beim Tarifwechsel glaubhaft gemacht", teilt der BdV mit.
Angesichts der bei manchen PKV-Anbietern zum Jahresanfang anstehenden Beitragserhöhungen setzen Tarifwechselanbieter wie die DGFP zurzeit auf zusätzliches Geschäft durch aggressives Marketing.
Sie bieten privat Versicherten Unterstützung beim Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers an. Das Problem: Da sich das Honorar der Unternehmen in der Regel nach der Höhe der erzielten Einsparungen bemisst, haben sie nicht unbedingt das Interesse der Versicherten an einem für sie passenden Tarif im Auge.
Wenn sich die Tarifwechselanbieter nicht gesetzeskonform verhalten, werde der Bund der Versicherten weiterhin gegen sie vorgehen, kündigt Vorstandssprecher Axel Kleinlein an.
Der Verein empfiehlt PKV-Kunden, vor einem Tarifwechsel eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Tarifwechseloptimierer konnten nur deshalb im Markt Fuß fassen, weil die PKV lange Zeit das gesetzlich verbriefte Wechselrechts nur zögerlich umgesetzt hat.
Das hat sich aber bei vielen Unternehmen inzwischen geändert. Ab 1. Januar 2016 greift zudem ein Tarifwechsel-Leitfaden, den der PKV-Verband erarbeitet hat. An ihn will sich ein Großteil der Versicherer halten. (iss)