Titel trotz bestechlichen Doktorvaters rechtens

LÜNEBURG (dpa). Ein Doktortitel darf nicht aberkannt werden, nur weil sich der Doktorvater für die Betreuung der Promotion hat bestechen lassen.

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Es komme vielmehr auf die inhaltliche Leistung der Arbeit an, urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg und bestätigte damit die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hannover.

Der Fall: Die Universität Hannover hatte bei acht Juristen den Titel zurückgenommen, nachdem herausgekommen war, dass sich ihr Doktorvater für die Betreuung der Promotion hatte bestechen lassen.

Az.: 2 LA 333/10 bis 337/10, 348/10 bis 350/10

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