Tochter auf Schulung - trotzdem Kindergeld
KÖLN (dpa). Eltern erhalten für ihren erwachsenen Nachwuchs weiter Kindergeld, wenn sich Sohn oder Tochter in einer Schulung auf eine berufliche Tätigkeit vorbereiten. Das entschied das Kölner Finanzgericht im Fall einer jungen Frau, die mehrwöchig für einen Job als Flugbegleiterin geschult wurde. Es handele sich dabei nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern die Schulung sei als Berufsausbildung zu werten. Und damit hätten die Eltern auch Anspruch auf Kindergeld , hieß es in dem am Montag veröffentlichten Urteil.
Az.: 10 K 212/09