Zuwendungen

Ohne die Ärzte lässt sich keine Transparenz herstellen. Diese Erfahrung macht gerade die forschende Pharmaindustrie. Denn sie darf geldwerte Zuwendungen an Ärzte nicht ohne weiteres offen legen.

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Geldliche Zuwendungen an Ärzte können Pharmaunternehmen nur offenlegen, wenn der Arzt zustimmt.

Geldliche Zuwendungen an Ärzte können Pharmaunternehmen nur offenlegen, wenn der Arzt zustimmt.

© Getty Images / iStockphoto

BERLIN. Die von Pharmaunternehmen und Bundesärztekammer angestrebte große Transparenz bei geldwerten Zuwendungen ist auf die Mitwirkung jedes einzelnen Arztes angewiesen. Unternehmen könnten nicht von sich aus beschließen, Zuwendungen an Ärzte zu veröffentlichen, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands forschender Arzneimittelunternehmen (vfa) Birgit Fischer beim 14. Medizinrechtstag am Wochenende in Berlin.

Damit ist die Industrie gezwungen, bereits angemeldete Transparenzansprüche einzuschränken. Die jüngsten in einem Kodex niedergelegten Beschlüsse des europäischen Dachverbands der forschenden Pharmaunternehmen (EFPIA) hatten nahe gelegt, dass die Mitgliedsunternehmen künftig alle direkten und indirekten Geldleistungen und andere geldwerten Zuwendungen an Ärzte und Krankenhäuser ohne Einschränkungen öffentlich zugänglich machen würden.

Die Unternehmen bräuchten jeweils im Einzelfall das Einverständnis der Ärzte und Angehörigen der Gesundheitsberufe, wenn sie Daten zu Zuwendungen für Anwendungsbeobachtungen, klinische Prüfungen, Vorträge oder gesponserte Fortbildungsveranstaltungen offen legen wollten, relativierte Fischer die Ansage der EFPIA.

Dagegen sprächen rechtliche Gründe. Gemeint ist wohl das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der vfa ist derzeit dabei, die Voraussetzungen für die Umsetzung des Kodex bis Ende des Jahres zu schaffen.

Konkret bedeute dies, dass die Unternehmen ihre finanziellen Verbindungen nur zu Ärzten offenlegen werden, die mit einer Veröffentlichung einverstanden seien, kündigte Fischer an.

Erste Offenlegung in 2016 geplant

Möglich sei, darüber hinaus, die gezahlte Gesamtsumme publik zu machen, ohne Namen zu nennen. Erstmals erhoben werden sollen die Daten aus dem Jahr 2015, die dann 2016 veröffentlicht werden sollen.

Sicher ist derzeit noch nicht, ob das geplante absolute Werbemittelverbot der vfa-Unternehmen durchgesetzt werden kann. Offenbar prüft die Werbemittelindustrie kartellrechtliche Schritte dagegen.

Die verfasste Ärzteschaft hat sich für die Offenlegung aller Interessenkonflikte ausgesprochen. So zum Beispiel auf dem 116. Ärztetag in Hannover. Die Bundesärztekammer hat die künftige Regierung bereits aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Vorbild könne der amerikanische "Physicians Payment Sunshine Act" sein.

In diese Kerbe schlägt auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung. "Nur durch Transparenz lassen sich Anwendungsbeobachtungen entdämonisieren," sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl der "Ärzte Zeitung. (af)

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