Fristlose Kündigung

Trickserei bei der Arbeitszeit verboten

Veröffentlicht:

STUTTGART. Verstößt ein Mitarbeiter vorsätzlich gegen seine Pflicht, seine geleistete Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, kann ihm außerordentlich gekündigt werden.

Das ergebe sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz, sagt der Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dieter Franzen vom VDAA Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte.

Die Regelung gelte etwa dann, wenn der Beschäftigte die Stempeluhr bewusst falsch bediene oder seinen Stundenzettel wissentlich falsch ausfülle. Nach Ansicht des LAG muss der Arbeitgeber auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit vertrauen können. (reh)

Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Az.: 10 Sa 270/12

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verbändeanhörung im Ministerium

Lauterbach will mit Klinikreform endlich ins Kabinett

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Lesetipps
Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt