Versicherungstipp

Umzugsprofis sind für Fehler voll versichert

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KÖLN. Wer sich von einem Bekannten beim Umzug helfen lässt, muss wissen: Wenn etwas zu Bruch geht, kommt dessen Haftpflichtversicherung nicht für Ersatz auf.

Die unentgeltliche Umzugshilfe gilt nämlich als Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst und ist deshalb vom Gesetzgeber von den sonst üblichen Haftungsregeln ausgenommen, sagt Andreas Boy, Schadenexperte beim Versicherer Zurich.

Umzugshelfer haften im Rahmen ihrer Gefälligkeit gegenüber Freunden oder Verwandten nicht automatisch. "Grundsätzlich gilt, dass die Person, der geholfen wurde, selbst für den entstandenen Schaden aufkommen muss", stellt er klar. Denn der Unfall werde gewertet wie ein selbstverschuldeter Schaden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, engagiert deshalb besser ein professionelles Umzugsunternehmen. Die bezahlten Helfer müssen für etwaige Schäden haften. Geht etwas kaputt, greift die Betriebshaftpflichtversicherung der Firma.

Auf Antrag nehmen die Versicherer auch Gefälligkeitsdienste in den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung auf, sagt Boy. "Diese sind allerdings meist mit einer gewissen Selbstbeteiligungssumme versehen." (tau)

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