Urteil

Unfallversicherung zahlt auch bei Impfschäden

Veröffentlicht:

MAINZ. Erkranken Arbeitnehmer an einer - vom Arbeitgeber empfohlenen - Impfung so, dass sie erwerbsgemindert bleiben, steht ihnen eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu, da es sich um einen "Arbeitsunfall" gehandelt hat.

Beim Sozialgericht in Mainz ging es um eine Krankenschwester in einem Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, der der Arbeitgeber eine Impfung gegen das Schweinegrippen-Virus H1N1 empfohlen hatte.

Das Gericht entschied (Az.: S 10 U 48/11), dass das ausreiche, einen sachlichen Zusammenhang zwischen ihrer Tätigkeit und der Impfung festzustellen. (bü)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Kommentar zu Grenzen der Arbeitsmedizin

Diagnostik im Job: Werte vor Werten!

Grenzen der Arbeitsmedizin

Demenz-Detektion im Job? In den USA geht das!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

„Weniger Kunststoff, weniger Verpackungsmüll bei Impfstoffen“

Blick in die überarbeitete Leitlinie

Auf Antibiotika verzichten? Was bei unkomplizierter Zystitis hilft

Lesetipps