Urteil: Richter müssen Blutprobe anordnen
SCHLESWIG (dpa). Eine Blutprobe darf nur in Ausnahmefällen die Polizei anordnen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig. Bei einer Verkehrskontrolle hatte ein Polizist nach einem positiven Drogenschnelltest eine Blutprobe des Fahrers angeordnet - zu Unrecht, so das OLG. Grundsätzlich dürfe dies nur ein Richter, nur ausnahmsweise auch Staatsanwaltschaft oder Polizei.
Az: 1 SsOWi 92/09