Verfassungsgericht stützt Kirchensteuer
KARLSRUHE (dpa/eb). Wer selbst keiner Konfession angehört, aber mit einem Kirchenmitglied verheiratet ist, muss sich auch weiterhin an der Kirchensteuer beteiligen. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Damit wies das höchste deutsche Gericht sechs Verfassungsbeschwerden zu diesem Thema zurück.
Alle darin aufgeworfenen Fragen seien bereits in früheren Entscheidungen eindeutig geklärt worden. Als problematisch werden vor allem die Fälle angesehen, in denen nur der Ehepartner verdient, der nicht einer Kirche angehört. Allerdings ist die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts an diesem Punkt eindeutig.
Für die Berechnung der Kirchensteuer muss der Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten berücksichtigt werden. Ein entscheidender Indikator dafür ist das gemeinsame Einkommen, von dem dann die Kirchensteuer abgezogen wird. "Dagegen ist verfassungsrechtlich nichts einzuwenden", machten die Richter erneut deutlich.