München

Vergleich im Prozess um Tod nach EKT?

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MÜNCHEN. Beim Landgericht (LG) München I wird es in einem Verfahren wegen des Todes eines 63-jährigen Patienten möglicherweise einen Vergleich geben. Das teilte das LG auf Anfrage mit. Medienberichten zufolge war der Mann 2011 im Zusammenhang mit einer Elektrokrampftherapie (EKT) an einer Münchner Klinik gestorben. Dessen Witwe klagte wegen Behandlungsfehlern gegen einen Klinik- und einen Hausarzt. Die Forderung beziffert sich auf 150.000 Euro.

Der Mann habe die Behandlung wegen einer Depression erhalten. Eine vorhandene Vorschädigung der Aorta sei der Klinik nicht bekannt gewesen. Es werde angenommen, dass diese der Grund war, dass der Patient nach wenigen EKT-Behandlungen an einem Kreislaufkollaps starb.

Sein Hausarzt habe von der Gefäßschädigung aber Kenntnis gehabt. Er habe der Klinik auf Anfrage jedoch nicht die vollständigen, relevanten Unterlagen zugesandt. Auch der Patient selbst soll von dem Aortenproblem nichts gewusst haben. (cmb)

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